Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.02.2002 - 3 U 238/00   

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https://dejure.org/2002,6012
OLG Hamm, 06.02.2002 - 3 U 238/00 (https://dejure.org/2002,6012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2002 - 3 U 238/00 (https://dejure.org/2002,6012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 3 U 238/00 (https://dejure.org/2002,6012)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch aus Behandlungsfehler; Anforderungen an Darstellung der Hüftsonographie bei einem Kleinkind; Unterlassen einer Kontroll-Sonographie; Verstoß gegen Befunderhebungspflicht ; Beweislast bei grobem Behandlungsfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 3 U 238/00
    Ein Verstoß gegen die Befunderhebungspflicht kann für die Kausalität dann beweiserleichternde Bedeutung gewinnen, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, daß sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion daraufhin als grob fehlerhaft darstellen müßte (BGH VersR 1999, 60; NJW 1999, 862; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 1999, Rdrn. 554, 554 a, 554 b m. w. N.; Senat, Urteil vom 05.06.2000 - 3 U 230/99 -).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 3 U 238/00
    Ein Verstoß gegen die Befunderhebungspflicht kann für die Kausalität dann beweiserleichternde Bedeutung gewinnen, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, daß sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion daraufhin als grob fehlerhaft darstellen müßte (BGH VersR 1999, 60; NJW 1999, 862; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 1999, Rdrn. 554, 554 a, 554 b m. w. N.; Senat, Urteil vom 05.06.2000 - 3 U 230/99 -).
  • OLG Hamm, 05.06.2000 - 3 U 230/99
    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 3 U 238/00
    Ein Verstoß gegen die Befunderhebungspflicht kann für die Kausalität dann beweiserleichternde Bedeutung gewinnen, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, daß sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion daraufhin als grob fehlerhaft darstellen müßte (BGH VersR 1999, 60; NJW 1999, 862; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 1999, Rdrn. 554, 554 a, 554 b m. w. N.; Senat, Urteil vom 05.06.2000 - 3 U 230/99 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.06.2002 - 3 U 238/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16378
OLG Hamm, 17.06.2002 - 3 U 238/00 (https://dejure.org/2002,16378)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2002 - 3 U 238/00 (https://dejure.org/2002,16378)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 3 U 238/00 (https://dejure.org/2002,16378)
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 24.02.2010 - 7 O 363/09
    Hierbei sei genannt, dass die Wahrnehmung von "notwendigem" behandlungsbedingten Beeinträchtigungen und Schmerzen einem insoweit in aller Regel verständigen Erwachsenen besser vermittelbar ist und daher von diesem auch "gelassener" in der Erwartung der Genesung ertragen werden kann, ferner, dass das kindliche Zeitempfinden eine so langwierige Behandlung wie die hier vorliegende mit anderer Intensität wahrnimmt als es ein Erwachsener täte, zuletzt, dass ein Kind, welches in seinem dem klägerischen Alter innewohnenden natürlichen und altersgerechten Bewegungsdrang beeinträchtigt ist, schwerer eingeschränkt ist als es ein Erwachsener sein mag (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08.07.1999 - 14 U 197/98 - OGLR 2000, 19; OLG Hamm, Urt. vom 17.02.2002 - 3 U 238/00).
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